Kosten und Finanzierung

Kosten der Therapie

Die Kosten einer Psychotherapie hängen davon ab, wie Sie versichert sind. Ich behandle gesetzlich Versicherte, Selbstzahlende, privat Versicherte und Beihilfeberechtigte.

Gesetzlich Versicherte

Für Menschen mit einer Suchtproblemen kann eine Behandlung in meiner Praxis direkt über die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen. In der Psychotherapie

Bei anderen Personen ist aktuell keine direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse möglich. In bestimmten Fällen können wir dennoch gemeinsam eine Kostenübernahme beantragen. Dies wird als Kostenerstattungsverfahren bezeichnet. Gerne informiere ich Sie darüber, ob dieser Weg für Sie infrage kommt.

Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte

Wenn bei einer Praxis mit Kassenzulassung nicht zeitnah ein Therapieplatz gefunden wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren möglich sein. Dafür sind einige Schritte nötig, die der Krankenkasse später als Nachweis dienen.

Die wichtigsten Schritte:

  • Suche nach einem Therapieplatz bei Praxen mit Kassenzulassung dokumentieren. Notiert werden sollten Name, Kontaktdaten, Datum und Rückmeldung.
  • Terminservicestelle unter 116117 anrufen und eine psychotherapeutische Sprechstunde wahrnehmen. Dort erhalten Sie das PTV-11-Formular.
  • Falls Sie bereits in ärztlicher oder psychiatrischer Behandlung sind: Dringlichkeitsbescheinigung und Konsiliarbericht einholen.
  • Antrag bei der Krankenkasse stellen.

Wenn dieser Weg für Sie infrage kommt, schreiben Sie uns. Ich unterstütze Sie gerne und senden Ihnen Vorlagen und Formulare für die einzelnen Schritte zu.

Privatversicherte und Beihilfe

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie häufig ganz oder teilweise. Wie viel übernommen wird, hängt von Ihrem persönlichen Tarif ab.

Fragen Sie deshalb am besten vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle nach. Bei den erforderlichen Unterlagen unterstütze ich Sie gerne.

Selbstzahlende

Sie können die Kosten der Psychotherapie auch selbst übernehmen. Dafür ist keine Genehmigung Ihrer Krankenversicherung erforderlich.

Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Über die konkreten Kosten informiere ich Sie selbstverständlich vor Beginn der Behandlung.