Kosten der Therapie
Die Kosten einer Psychotherapie hängen davon ab, wie Sie versichert sind. Wir behandeln Selbstzahlende, privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und gesetzlich Versicherte.
Gesetzlich Versicherte
Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse die Kosten der Psychotherapie übernimmt. Da in unserer Praxis derzeit keine Abrechnung über einen regulären Kassensitz möglich ist, hängt der Zugang zu einer Behandlung davon ab, ob im Einzelfall eine Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens beantragt werden kann.


Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte
Wenn bei einer Praxis mit Kassenzulassung nicht zeitnah ein Therapieplatz gefunden wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren möglich sein. Dafür sind einige Schritte nötig, die der Krankenkasse später als Nachweis dienen.
Die wichtigsten Schritte:
- Suche nach einem Therapieplatz bei Praxen mit Kassenzulassung dokumentieren. Notiert werden sollten Name, Kontaktdaten, Datum und Rückmeldung.
- Terminservicestelle unter 116117 anrufen und eine psychotherapeutische Sprechstunde wahrnehmen. Dort erhalten Sie das PTV-11-Formular.
- Falls Sie bereits in ärztlicher oder psychiatrischer Behandlung sind: Dringlichkeitsbescheinigung und Konsiliarbericht einholen.
- Antrag bei der Krankenkasse stellen.
Wenn dieser Weg für Sie infrage kommt, schreiben Sie uns. Wir unterstützen Sie gerne und senden Ihnen Vorlagen und Formulare für die einzelnen Schritte zu.
Privatversicherte und Beihilfe
Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, können die Kosten für Psychotherapie in vielen Fällen ganz oder teilweise übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.
Da sich private Versicherungen und Beihilferegelungen unterscheiden können, ist es sinnvoll, vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle zu klären, welche Unterlagen benötigt werden und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Wir unterstützen Sie gern bei den erforderlichen Unterlagen. Die Rechnung wird auf Sie ausgestellt und anschließend reichen Sie sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ein.


Selbstzahlende
Die Kosten können auch selbst übernommen werden. Die Kosten werden dabei nicht frei festgelegt, sondern orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.
Der Vorteil einer Selbstzahlung ist, dass keine Anträge bei einer Krankenkasse gestellt werden müssen und die Behandlung direkt organisiert werden kann. Vor Beginn der Behandlung werden die anfallenden Kosten transparent besprochen.
